I

          

Allgemeine Geschäftsbedingungen


- Allgemeine Leistungs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen -  

Präambel
Die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber/Kunden und der SOS Clean24 Dienstleistung GmbH (nachfolgend: SOS Clean24) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Unter Auftraggeber und Kunden sind sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer nach § 14 BGB zu verstehen. Der Auftraggeber und Kunde schließt die Aufträge und Verträge ausschließlich mit: 

SOS Clean24 Dienstleistung GmbH

Friedrichstraße 24
63225 Langen
Telefon: +49 06103 9240788
Telefax: +49 06103 9241532
E-Mail: info@sosclean24.de
Geschäftsführer: Atilla Bora
Sitz der Gesellschaft: Langen (Hessen)
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregisternummer: HRB 52831

§ 1 Rechtliche Vertretung

SOS Clean24 wird durch den einzelverfügungsberechtigten Gesellschafter vertreten.

§ 2 Allgemeine Regelungen

(1) Alle nachfolgenden Leistungs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Leistungen, Lieferungen, Verträge gegenüber dem Auftraggeber, einschließlich sämtlicher Auskünfte und Beratungsleistungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann gegenüber unseren Auftraggebern und Vertragspartnern, wenn wir uns künftig nicht bei jeder laufenden Geschäftsbeziehung  ausdrücklich darauf berufen. Bei widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen zwischen SOS Clean24 und den Auftraggebern, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SOS Clean24. SOS Clean24 widerspricht sämtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, wenn diese mit den Bestimmungen von SOS Clean24 nicht übereinstimmen.
(2) Regelungen, die von § 1 I abweichen, gelten nur, wenn und soweit diese von SOS Clean24 schriftlich anerkannt und bestätigt worden sind.
(3) Alle Angebote von SOS Clean24 sind freibleibend. SOS Clean24 verpflichtet sich, nur solche Leistungen und Aufträge zu errichten, welche nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen.
(4) Sämtliche Unterlagen in Form von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Schriftverkehr und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber und Vertragspartner bestimmt. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist nicht gestattet. Eine unzulässige Weitergabe berechtigt SOS Clean24 zum Verlagen von Schadenersatz und verpflichtet den Auftraggeber sowie Kunden zur Zahlung von Schadenersatz. Hierbei gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des BGB.
 

§ 3 Ausführungsregelungen 

(1) Grundsätzlich müssen Ausführungsfristen vereinbart werden. Sind Ausführungsfristen jedoch nicht ausdrücklich vereinbart worden, so ist mit den Ausführungsarbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 14 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber und Kunden zu beginnen. Dies ist hingegen nicht der Fall, wenn noch Genehmigungen oder Unterlagen benötigt werden, die für einen ungestörten Arbeitsbeginn erforderlich sind. Vereinbarte Anzahlungen müssen vor Ausführungsbeginn eingegangen sein. Ansonsten kann mit den Ausführungsarbeiten nicht begonnen werden. Der Auftraggeber und Kunde hat für die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen zu sorgen.
(2) Soweit eine Verzögerung des Auftragsbeginns ohne ein Verschulden von SOS Clean24 vorliegt, haftet SOS Clean24 keinesfalls. Eine Einhaltung der Leistungspflichten von SOS Clean24 kann nur gewährleistet werden, wenn die Gegenleistungspflicht des Auftraggebers und Kunden ebenfalls erfüllt wird, d.h. eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung setzt ebenfalls die Einhaltung der Gegenleistungspflichten des Auftraggebers und Kunden voraus. Sofern ein Annahmeverzug und/oder eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Kunden vorliegen, ist SOS Clean24 berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Die dadurch entstandene Mehraufwendungen kann SOS Clean24 vom Auftraggeber verlangen.
(3) Im Falle eines Verzuges, welches SOS Clean24 zu vertreten hat, ist der Auftraggeber und Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder vom Auftrag/Vertrag zurückzutreten. Dies ist allerdings erst dann möglich, wenn SOS Clean24 vorher eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung gesetzt wurde und die Frist erfolglos abgelaufen ist oder SOS Clean24 die Leistungserbringung strikt ablehnt.
(4) SOS Clean24 ist für Ereignisse wie höhere Gewalt oder sonstige Umstände wie beispielsweise Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Streiks, Stromausfälle, nicht verantwortlich. In solchen Fällen haftet SOS Clean24 keinesfalls, sondern ist berechtigt, Ausführungsarbeiten in Form der Erfüllung für eine angemessene Zeit zu verschieben. Ist eine Leistungserbringung für SOS Clean24 dadurch nach § 275 BGB unmöglich geworden, besteht für SOS Clean24 die Möglichkeit, vom Auftrag und/oder Vertag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(5) Im Übrigen gilt § 8. 

§ 4 Preise
(1) SOS Clean24 legt die Preise ausschließlich in Euro fest. Es gelten ausschließlich die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Beträgt die vereinbarte Frist für die Leistung von SOS Clean24 mehr als einen Monat ab Vertragsschluss, ist SOS Clean24 berechtigt, die Preise nach ihren am Tag der Dienstleistung und Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen. 

§ 5 Abnahme- und Gefahrtragungsregeln
(1) Die Abnahme erfolgt nach Beendigung des Auftrages. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber und Kunden über, sobald SOS Clean24 seine Arbeiten vollendet hat.
(2) Für nachträglich festgestellte Mängel (nach der Abnahme) haftet SOS Clean24 nicht. 

§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) SOS Clean24 ist abweichend von den Voraussetzungen des § 632 a BGB berechtigt, Abschlagsrechnungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen einschließlich etwaiger Nachtragsleistungen zu stellen. Leistungen, die nach Aufwand und im Stundenlohn abgerechnet werden, können wöchentlich abgerechnet werden.
(2) Rechnungen, die SOS Clean24 stellt, sind sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug fällig.
(3) Sofern der Auftraggeber und Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, ist SOS Clean24 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich angemessener Höhe zu fordern. Dennoch ist eine Geltendmachung von höheren Verzugsschäden nicht ausgeschlossen.
(4) Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers und Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für ein Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(5) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers und Kunden zu mindern geeignet sind, hat SOS Clean24 das Recht, seine Forderungen fällig zu stellen. Zudem ist SOS Clean24 dazu berechtigt, noch ausstehende Leistungen und Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss des Auftrages zurückzutreten und/oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. 

§ 7 Dinglicher Eigentumsvorbehalt
(1) SOS Clean24 behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an Lieferungsgegenständen so lange vor, bis der Auftraggeber und Kunde sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit SOS Clean24 beglichen hat. Dies gilt ausnahmslos.
(2) Wenn Liefergegenstände zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes oder des Grundstücks des Auftraggebers geworden sind (nach den Vorschriften des BGB), verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eines Leistungsverweigerungsanspruches, die Demontage SOS Clean24 zu gestatten und die Kosten der Demontage zu tragen.
(3) Liegt ein umgekehrter Fall vor, so tritt der Auftraggeber seine Ansprüche in Form von Forderungen und Miteigentum am SOS Clean24 ab.

§ 8 Mängel und Gewährleistungspflichten/Gewährleistungsrechte
(1) Offene Mängel, die im Zuge des Auftrages entstanden sind, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung oder Lieferung der Ware schriftlich bei SOS Clean24 eingegangen sein. Versteckte Mängel sind hingegen umgehend nach der Feststellung zu rügen. Ein Unternehmer trägt die Beweislast vollumfänglich. Der Verbraucher trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels.
(2) Im Falle der berechtigten Mangelrüge steht es SOS Clean24 frei, ob eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vorgenommen wird. Sofern SOS Clean24 sich nicht an die Nachbesserungsfristen hält, kann der Auftraggeber und Kunde nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder den Preis entsprechend herabsetzen. Andere Ansprüche stehen dem Auftraggeber und Kunden nicht zur Verfügung.
(3) Bei mangelhaften Werken kann der Auftraggeber und Kunde nach den gesetzlichen Regelungen und soweit nichts spezifischen zwischen den Parteien vereinbart worden ist, Nacherfüllung verlangen. Dies ist allerdings nur dann  gestattet, wenn keine unverhältnismäßige Kosten entstehen. Nach Ablauf einer erfolglosen Fristsetzung kann der Auftraggeber und Kunde den Mangel selbst beseitigen, die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Hinsichtlich der Verjährungsfristen gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Mängel.

§ 9 Haftung
(1) SOS Clean24 haftet für Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder bei einer Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowohl für sich selbst als auch für Erfüllungsgehilfen. Im Rahmen von schuldhaften Vertragspflichtverletzungen haftet SOS Clean24 neben Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
(2) SOS Clean24 haftet nicht gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
(3) SOS Clean24 haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. SOS Clean24 haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber versichert hat. SOS Clean24 haftet nicht für entgangenen Gewinn. SOS Clean24 haftet nicht für Schäden aus einer Betriebsunterbrechung durch den Auftraggeber. Letztlich haftet SOS Clean24 nicht für Schäden, die der Auftraggeber durch mit seinem Abnehmer vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung in rechtlich zulässiger und zumutbarer Weise hätte beschränken können.
(4) Ansprüche des Auftraggebers durch das Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die Haftungsbeschränkungen entfallen bei Gesundheitsschäden, Körperverletzungen und dem Tod eines Menschen, wenn dies SOS Clean24 zugerechnet werden kann. 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SOS Clean24, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Gerichtsstand ist, sofern dies wirksam vereinbart werden kann, der Geschäftssitz von SOS Clean24. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen. 

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen des Auftrages, Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen durch eine rechtlich sowie wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung ersetzt werden. 


Stand: 10.05.2021                    

 
 
 
 
E-Mail
Anruf